Angefordert war ein Rettungswagen nach HRDG zur Ablösung des Regelrettungsdienstes bei einem Wohnhausbrand in Braunshardt. Rettungswagen nach HRDG bedeutet, dass das Fahrzeug mindestens mit einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter besetzt sein muss. Dementsprechend wurde unser RTW besetzt und begab sich mit insgesamt 3 Einsatzkräften auf den Weg nach Braunshardt.
Zunächst ging der RTW an der Unterkunft des DRK-Braunshardt in Bereitstellung, später wurde er dann an die Einsatzstelle umgesetzt. Bei Einsätzen, bei denen die Feuerwehr mit Atemschutz im Gebäude aktiv ist, steht immer ein Rettungswagen zur Absicherung bereit.
Glücklicherweise gab es keine Arbeit für uns und so konnten wir um 18:20 Uhr das Fahrzeug wieder einsatzbereit in unserer Garage abstellen.

